Sie werden 58 Jahre alt
Vorsorgetechnisch treten Sie jetzt in die letzte Phase vor der Vorsorge ein. Spätestens jetzt sollten Sie, falls Sie sich Gedanken zur vorzeitigen Pensionierung machen, den allfälligen Kapitalbezug andiskutieren. Wir helfen Ihnen gerne.
Sollten Sie jetzt noch entlassen werden, haben Sie das Recht, in der Kasse weiter versichert zu bleiben, damit Sie durch die Entlassung im Bereich der beruflichen Vorsorge möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Hilfreich sind bereits unsere Unterlagen. Zögern Sie aber nicht, uns zu kontaktieren!
Kündigung nach Alter 58 – wie weiter?
Merkblatt «Einkauf in Vorsorgeleistungen»
Bestätigung über Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben
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