Lexikon

In der beruflichen Vorsorge gibt es viele Fachbegriffe. Die wichtigsten sind hier kurz erklärt.

Das ist die Summe aller angesparten, eingebrachten und verzinsten Kapitalien, über die eine versicherte Person verfügt.

Wenn in der beruflichen Vorsorge das Beitragsprimat gilt, dann richtet sich die Altersrente am einbezahlten Kapital aus. Das kann dazu führen, dass die Rente – relativ zum letzten Lohn – sehr üppig oder aber auch sehr mager ausfällt.

Beim Leistungsprimat hingegen werden die Beiträge so gesteuert, dass die Rente einen bestimmten Prozentsatz des Lohnes ausmachen wird.

Dieser zeigt, wie viel Kapital eine Pensionskasse besitzt im Verhältnis zu ihren Verpflichtungen gegenüber Versicherten. Der Deckungsgrad beschreibt also, inwiefern die Verpflichtungen einer Pensionskasse mit dem Vermögen gedeckt sind. Liegt er über 100%, ist mehr Kapital vorhanden als notwendig – umgekehrt entsprechend zu wenig.

Ehegatten geniessen im Fall des Ablebens der oder des versicherten Ehepartnerin oder Ehepartners ebenfalls Leistungen der Kasse: vor der Pensionierung in Form einer Hinterlassenenrente – danach als Witwenrente.

Wer seine Altersvorsorge aufbessern will, kann zusätzliches Kapital einzahlen. Diese Einzahlung hat den Effekt, dass das erwartete Sparkapital zum Pensionierungszeitpunkt höher ausfällt, damit wird auch die Rente entsprechend verbessert. Zudem kann der Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – ausser man überweist Säule-3a-Guthaben. Im Todesfall werden die getätigten Einkäufe an die Erben ausbezahlt und können nicht zur Deckung der Hinterlassenenleistungen herbeigezogen werden.

Wer sich früher pensionieren lassen will, kann zusätzliches Kapital in die Kasse einzahlen, um den Rentenverlust aus der Frühpensionierung (tieferer Umwandlungssatz, fehlende Verzinsungen) zu kompensieren. Allerdings: Wer sich für die Frühpensionierung bei der Pensionskasse entscheidet, muss sich dann auch pensionieren lassen. Macht sie oder er das nicht, dann stellen die Regelwerke der Kasse sicher, dass es sich finanziell nicht lohnt.

Wechselt jemand seinen Arbeitgeber, wechselt sie oder er auch die Pensionskasse. Das gesamte Vermögen wird dabei an die neue Vorsorgeeinrichtung transferiert (die Freizügigkeitsleistung) – es darf nichts zurückbehalten werden.

Bei der Pensionierung kann ein Teil oder das ganze Sparkapital auf einmal bezogen werden. Ein solcher Bezug senkt die Rente (oder löst diese ab) und hat später noch Auswirkungen bei allfälligen Ergänzungsleistungen (Kürzungen).

Die Pensionskasse versichert nicht den ganzen gemeldeten Lohn. In der Regel wird ein sogenannter Koordinationsabzug gemacht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die AHV ebenfalls eine Form der Altersvorsorge ist und sich die AHV und die PK nicht überlappen. Der Abzug mindert entsprechend sowohl die Prämie als auch das Alterssparkapital. Der Abzug darf gemacht werden, muss aber nicht.

Wer in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, kann unter Umständen seinen Partner oder seine Partnerin dem Ehegatten vorsorgetechnisch gleichstellen.

Beim Leistungsprimat werden die Beiträge in der beruflichen Vorsorge so gesteuert, dass die Rente einen bestimmten Prozentsatz des Lohnes ausmachen wird.

Gilt hingegen das Beitragsprimat, dann richtet sich die Altersrente am einbezahlten Kapital aus. Das kann dazu führen, dass die Rente – relativ zum letzten Lohn – sehr üppig oder aber auch sehr mager ausfällt.

Die Vorsorge ist grundsätzlich steuerfrei. Sobald es jedoch um die Themen Einkauf, Wohneigentumsförderung, Anpassung des Sparplans und Kapitalbezug geht, haben diese steuerliche Folgen. Darum gilt es, Änderungen Immer vorher abzuklären! Am besten kontaktieren Sie uns.

Der Stiftungsrat einer Pensionskasse ist das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung – analog einem Verwaltungsrat. Er legt die Strategie fest, die Leistungspläne und stellt sicher, dass die Kasse angemessen organisiert ist. Er setzt sich zur Hälfte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Dies gilt auch für den Stiftungsrat der PKSU.

Diese wird gebildet, damit die Pensionskasse Verluste aus Kapitalanlagen selber tragen kann. Damit ist sichergestellt, dass der Deckungsgrad mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter 100% fällt.

Dieser wird angewendet, um Rückstellungen z.B. für Rentenleistungen zu berechnen. Man nimmt dabei an, dass man die Gelder zu einem bestimmten Zinssatz anlegen kann, weshalb man heute nicht den ganzen Betrag bereits vorhalten muss – ähnlich, wie wenn man auf einen bestimmten Betrag hin spart. Je höher dieser Satz ist, desto weniger Geld ist heute notwendig – weil die Zinserträge entsprechend höher ausfallen werden.

Diese Prozentzahl gibt an, wie hoch die Altersrente in Prozent des angesparten Kapitals sein wird. Der Umwandlungssatz wird jedes Jahr vom Stiftungsrat festgelegt.

Ab dem Alter von 58 Jahren kann sich jede versicherte Person bei der Kasse vorzeitig pensionieren lassen. Die Rente wird entsprechend geringer ausfallen – dafür erhält man mehr Lebenszeit. Die Verluste können über Einkäufe kompensiert werden.

Darin ist festgehalten, wie die Vorsorge genau funktioniert, welche Rechte und Pflichten der Versicherte hat und wer welchen Beitrag leistet.