Vorsorge im Überblick
Das 3-Säulen-System
Die Altersvorsorge in der Schweiz steht auf drei Säulen:
1. Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) stellt die Grundsicherung sicher. Jede und jeder bekommt eine Rente. Diese fällt – relativ zum letzten Lohn – für die Geringverdienenden höher aus als bei den Gutverdienenden.
2. Die berufliche Vorsorge hat das Ziel, zusammen mit der AHV den Lebensstandard nach der Pensionierung zu erhalten. Im Schnitt sollte damit ein Renteneinkommen von ca. 60% des letzten Lohnes erzielt werden können.
3. Die freiwillige Vorsorge beinhaltet in der Summe alles, was man privat für das Rentenalter anspart. Hierfür gibt es steuerlich bevorzugte Modelle (z.B. Säule 3a).
1. Säule: die AHV
Die AHV dient der Existenzsicherung im Alter. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die jetzigen Beitragszahlenden finanzieren mit ihren Beiträgen die jetzigen Rentnerinnen und Rentner. Die Beitragspflicht in diese obligatorische staatliche Vorsorge greift ab 18 bzw. 21 Jahren. Die Leistungen im Alter sind grundsätzlich einkommensabhängig, jedoch in der Höhe gedeckelt: derzeit bei CHF 2’390 pro Jahr für Alleinstehende und CHF 3'585 pro Jahr für verheiratete Paare. Mit diesen Beträgen kann der Grundbedarf kaum mehr gedeckt werden – Ergänzungsleistungen können hier Lücken auffüllen.
2. Säule: die berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge hat das Ziel, im Alter die Sicherung des Lebensstandards zu ermöglichen. Sie funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Je mehr gespart wird, desto höher wird die Rente ausfallen. Die berufliche Vorsorge hat ein gesetzliches Mindestniveau: Bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 86'040 (2021) muss der Lohn versichert werden – für Gehaltsteile, die diesen Betrag übersteigen, gibt es keine Versicherungspflicht. Die Beitragspflicht gilt ab 25 Jahren bis zum ordentlichen Rentenalter.
Gespart wird einerseits über die monatlichen Beiträge. Anderseits können Versicherte je nach Einkommenssituation im überobligatorischen Bereich selber eine Leistungsverbesserung herbeiführen, zum Beispiel mit Einkäufen in die Vorsorge und/oder mit höheren Beiträgen.
Die 2. Säule erbringt auch Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall. Vermögenswerte der beruflichen Vorsorge können ausserdem für den Erwerb von Wohneigentum oder die Finanzierung einer Selbständigkeit verwendet werden.
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3. Säule: die private Vorsorge
Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Sie soll im Alter die Einkommenslücke für individuelle Bedürfnisse decken. Bei der privaten Vorsorge unterscheidet man zwischen der steuerlich privilegierten Säule 3a und den freien Lösungen 3b:
Beiträge in die Säule 3a, die gebundene Vorsorge, können bis zu einem jährlich festgelegten Betrag (aktuell CHF 6'883) von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Die Anlagemöglichkeiten sind ähnlich reglementiert wie in der beruflichen Vorsorge. Guthaben aus der Säule 3a können wie Einkäufe in die Pensionskasse überführt werden.
Unter der Säule 3b versteht man die freie Vorsorge, also alle Versicherungs- und Sparaktivitäten wie Liquiditätsreserven und Anlagen, die nicht als 3a gelten. Steuervorteile sind möglich, jedoch produktabhängig. Es gibt keine Limiten, und der Bezug der Leistungen ist nicht an die Pensionierung gekoppelt.
Den Überblick nicht verlieren
Da verschiedene Vorsorge- und Finanzrisiken von verschiedenen Leistungserbringern abgedeckt sind, ist es schwierig, den Überblick zu wahren: Wer zahlt wem was in welchen Fällen und wie lange? Wie sind meine Angehörigen abgedeckt?
Wir behalten für Sie den Überblick und helfen Ihnen in der Findung der besten Lösung – massgeschneidert auf Ihre Situation und Bedürfnisse.