Todesfall nach Pensionierung

Der Todesfall einer pensionierten Person sollte uns raschmöglichst gemeldet werden – wir veranlassen dann die notwendigen Schritte betreffend die Hinterlassenenleistungen.

Falls hinterbliebene Ehegatten anstelle der Rentenauszahlung eine Kapitalauszahlung wünschen, muss der Antrag innert 6 Monaten nach dem Ableben eingereicht werden.

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